Am Ende des ersten Kapitels stand eine unangenehme Zahl: rund 47.000 Euro Nebenkosten bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro, und realistisch zwischen 87.000 und 127.000 Euro Eigenkapital, damit die Bank dir einen ordentlichen Zins gibt. Die Frage, die dann jeder stellt, lautet: Woher soll das Geld kommen, wenn nebenher noch Miete, Leben und alles andere läuft?

Ab dem 01.01.2027 lautet ein Teil der Antwort: vom Staat. Das Reformgesetz ist im Mai 2026 verkündet worden, der Starttermin steht, und die Förderbeträge sind keine Prognose mehr, sondern geltendes Recht. Was in der öffentlichen Debatte als Rentenreform diskutiert wird, ist für dich als Immobilienkäufer schlicht der größte Zuschuss zum Eigenkapital, den dieses Land jemals angeboten hat, weil du das gesamte geförderte Kapital später für deine selbstgenutzte Immobilie entnehmen darfst.

Ich gehe die Fördertöpfe der Reihe nach durch. Die ersten drei kennt inzwischen fast jeder aus der Zeitung. Der vierte ist der, bei dem es für dich als Gutverdiener richtig groß wird, und der fünfte Punkt ist der, der die ganze Sache überhaupt der Wichtigste.

1. Die Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr

Die Grundzulage hängt direkt an deinem eigenen Beitrag und läuft in zwei Stufen:

  1. Stufe: 50 Cent für jeden Euro, den du bis zu einem Jahresbeitrag von 360 Euro einzahlst. Macht maximal 180 Euro.
  2. Stufe: 25 Cent für jeden weiteren Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro. Macht maximal weitere 360 Euro.

Voraussetzung für den Anspruch ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. Nach oben ist die Förderung bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr gedeckelt, das sind 150 Euro im Monat.

Das Rechenbeispiel: Du zahlst 150 Euro monatlich ein, also 1.800 Euro im Jahr. Dafür schreibt dir der Staat 540 Euro gut. Das ist eine Förderquote von 30 Prozent auf deinen Eigenbeitrag, und zwar bevor dein Geld auch nur einen einzigen Tag investmentbasiert gearbeitet hat. Über zehn Jahre Ansparzeit sind das 5.400 Euro geschenktes Eigenkapital.

2. Die Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr

Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, legt der Staat noch einmal nach, und zwar eins zu eins: Für jeden Euro Eigenbeitrag gibt es einen Euro Kinderzulage obendrauf, gedeckelt bei 300 Euro je Kind und Jahr. Wer den geförderten Höchstbeitrag ausschöpft, bekommt die 300 Euro je Kind also sicher.

Das Rechenbeispiel: Ein Paar mit zwei Kindern, beide Partner zahlen je 150 Euro im Monat in einen eigenen Vertrag. Das ergibt zweimal 540 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage, zusammen 1.680 Euro Förderung pro Jahr.

3. Die Starterzulage: einmalig 200 Euro unter 25

Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro extra. Der Betrag selbst ist überschaubar. Interessant ist warum der Staat diese Förderung überhaupt gibt.

Auch der Staat hat verstanden, dass man für investmentbasiertes Sparen Zeit mitbringen muss. Und genau hier liegt der Grund für die Starterzulage. Es ist das Ziel vom Staat, dass junge Menschen so früh wie möglich Geld zur Seite zu legen, damit sie sich schneller ihr Eigenheim leisten können oder beim Kauf mehr Kapital verfügbar haben.

4. Der Steuerhebel, den fast alle übersehen

Jetzt wird es für alle interessant, die ordentlich verdienen. Neben den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben absetzen, auch hier bis zu 1.800 Euro pro Jahr plus die Zulagen, in Summe also bis zu 2.340 Euro im Jahr.